In der schriftlichen

Steuerberaterprüfung …

… haben wir mit über 80 % regelmäßig eine überdurchschnittlich hohe Bestehens-Quote.*

Die Steuerberaterprüfung gilt in Deutschland als eine der anspruchsvollsten Prüfungen überhaupt. 40-50 % aller Anwärter bestehen die Prüfung nicht im ersten Anlauf. 

 

Mit unserem zweieinhalb-jährigen Studium und der darin enthaltenen gezielten Vorbereitung auf das Steuerberater-Examen haben wir es jedoch geschafft, die Bestehensquote unserer Studierenden auf über 80% anzuheben.

 

*2019: 83,4 %, 2020: 91 % und 2021: 85% (aktuelle Zahlen der Hochschule München, wo der Studiengang seit über 10 Jahren in Kooperation mit Dr. Bannas durchgeführt wird)
 

 

Unsere drei Erfolgsfaktoren

1

Sie erhalten Basisskripte zu allen Steuerarten, Bilanzierung und Verfahrensrecht (sogenannte Vorkursskripte). Sie müssen nichts mitschreiben und haben von Anfang an vollständige Unterlagen.

TIPP: 
Bei sehr geringen Vorkenntnissen im Steuerrecht empfehlen wir diese schon vor dem ersten Semester durchzuarbeiten. Wir stellen die Vorskripte bereits nach dem Eignungsgespräch zur Verfügung.

2

Sie bekommen über 50 sechsstündige Übungsklausuren (Einzelheiten s. Grafik u.) und zusätzlich ein  Buch zur Klausurtechnik (HDS Verlag, Hrsg.: Thomas Fränznick). Die Klausurtechnik lernen Sie insbesondere im 4. und 5. Semester (Module Steuerlehre in Fällen I und II). 

3

Sie kontrollieren und überarbeiten Ihre Ergebnisse anhand von gepunkteten Lösungsskizzen (Kurzlösung und Langlösung) zu den 15 sechsstündigen Klausuren.
Außerdem erhalten Sie die aufgezeichneten Nachbesprechungen der Klausuren aus dem Online-Steuerberaterlehrgang von Dr. Bannas (Abendlehrgang online) sowie ein Kompendium aller Inhalte zur Wiederholung. Steuerberater Prüfungsvorbereitung im Zeitstrahl

Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 

Studienbeginn im Wintersemester

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Studienbeginn im Sommersemester

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Zulassungs­­­­voraussetzungen Steuerberater-
prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Steuerberater-Examen lauten für Studien-Absolventen im Allgemeinen wie folgt:
 

  • Haben Sie ein abgeschlossenes Studium im Bereich Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit mind. 6 Semestern, benötigen Sie 3 Jahre Praxistätigkeit
  • Haben Sie ein abgeschlossenes Studium im Bereich Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit mind. 8 Semestern, benötigen Sie 2 Jahre Praxistätigkeit. 

Als Absolvent des Masterstudiengangs Taxation verfügen Sie über ein abgeschlossenes Studium mit mindestens 8 Semestern (Bachelor und Master zusammen gerechnet) und benötigen somit formal 2 Jahre Praxistätigkeit. Durch unser berufsbegleitendes Studienmodell sammeln Sie diese 2 Jahre Praxis aber bereits während des Studiums – und können somit direkt im Anschluss an den Master Taxation in die Steuerberaterprüfung gehen. Denn das Wichtige ist: Angerechnet wird dabei jede Tätigkeit nach dem ersten akademischen Abschluss, also i.d.R. Ihrem Bachelorabschluss (bei einer Wochen-Arbeitszeit von mind. 16h im Bereich Steuern- und Rechnungswesen). Gemeint sind damit die so genannten Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters, beispielsweise Buchführung und das Erstellen von Steuererklärungen und Abschlüssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die praktische Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit ausgeübt wird, solange sie die 16 Wochenstunden nicht unterschreitet.  
 

HINWEIS FÜR BEWERBER UND STUDIERENDE OHNE BACHELORABSCHLUSS

In diesem Fall gibt es drei Möglichkeiten die Praxiszeiten (Minimum 16 Wochenstunden) für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nachzuweisen (die Praxiszeiten während des Studiums zählen selbstverständlich mit):
 

  • Falls vor dem Master keine Ausbildung erfolgte und/oder keine Praxiszeiten nachgewiesen werden können, müssen nach Beendigung des Masters noch 3 Jahre Berufspraxis gesammelt werden.
  • Wurde vor 6 Jahren oder mehr vor dem Beginn des Masters eine Steuerfachangestelltenausbildung abgeschlossen, kann die Steuerberaterprüfung direkt im Anschluss an denMaster absolviert werden. Zusätzliche Berufspraxis muss in diesen Falle nach dem Masterabschluss nicht mehr gesammelt werden.
  • Die vorgenannten 6 Jahre reduzieren sich auf 4 Jahre, wenn zusätzlich zur Steuerfachangestelltenausbildung auch noch eine Steuerfachwirtprüfung oder Bilanzbuchprüfung abgelegt wurde.
  • Für den Fall, dass zwischen Ende der Steuerfachangestelltenausbildung und Beginn des Masterstudiums weniger als 6 Jahren liegen, bzw. weniger als 4 Jahre zwischen Steuerfachwirtprüfung oder Bilanzbuchprüfung und Beginn des Masterstudiums müssen nach dem Masterabschluss noch ein oder ggf. zwei weitere Jahre Praxis gesammelt werden.

Senden Sie uns Ihren Lebenslauf - wir beraten Sie und planen gemeinsam mit Ihnen den genauen Ablauf Ihres Studiums und der Steuerberaterprüfung.


HINWEIS:
 Weitere Einzelheiten zur Steuerberaterprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auch auf der Website von Dr. Bannas oder direkt bei der Bundessteuerberaterkammer.

Die Prüfung

Die Steuerberaterprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung findet jährlich bundeseinheitlich an drei aufeinander folgenden Tagen der ersten vollen Oktoberwoche statt. An jedem Tag wird eine 6-stündige Klausur geschrieben. 
Pro Klausur werden sechs Zeitstunden angesetzt. Jede Klausur wird einzeln bewertet. Ist der Gesamtdurchschnitt aller drei Noten nicht schlechter als 4,5 werden die Teilnehmer zur mündlichen Prüfung zugelassen.


Zu Beginn des Folgejahres (i.d.R. ab Ende Januar / Anfang Februar) legen Sie anschließend die mündliche Prüfung ab. Der mündliche Teil setzt sich aus einem Kurzvortrag von circa fünf bis zehn Minuten sowie sechs Prüfungsgesprächsrunden zusammen. Die Inhalte entsprechen denen der schriftlichen Prüfung. Zusätzlich werden aktuelle Themen aus dem Steuerrecht abgefragt sowie Wirtschaftsrecht, Berufsrecht, BWL und VWL.
Der mündliche Teil setzt sich aus einem Kurzvortrag von circa fünf bis zehn Minuten sowie sechs Prüfungsgesprächsrunden zu den oben genannten Themen zusammen. 
Für jede Runde erfolgt eine Bewertung, aus denen dann die Gesamtnote gebildet wird. Haben Sie zusammen mit dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung im Durchschnitt mindestens eine 4,15 erreicht, gilt die Prüfung als bestanden.

Antrag zur Prüfung

Den Antrag auf Zulassung stellen Sie im 5. und damit letzten Semester (Stichtag ist regemäßig der 30.04.) bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer. Im darauffolgenden Oktober, also unmittelbar nach Abschluss Ihres Masterstudiums, findet dann der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung statt. 

Studien­beratung
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