Ihre Bewerbung

Werden Sie Steuerberater inkl. "Master of Arts" (M.A.)

Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsfrist mit Bachelorabschluss

 

Bitte bewerben Sie sich für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. September und für einen Studienbeginn im Sommersemester bis zum 15. März des Jahres, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen wollen. Reichen Sie die üblichen Unterlagen ein, das Bachelorzeugnis kann nachgereicht werden.

Voraussetzung für die Zulassung in den dualen Masterstudiengang „Steuer- und Rechnungswesen“ ist ein Abschluss eines akademischen Grades mit 210 Credits. Davon müssen insgesamt 30 Credits in Modulen zu Prüfungs‐ und Rechnungswesen und/oder betriebswirtschaftlicher Steuerlehre und/oder Finanzierung und Investition und/oder Controlling erworben worden sein. Beträgt die Regelstudienzeit des Studiengangs, in dem der Bachelorgrad erworben wurde, sechs Semester mit 180 ECTS, sind im Rahmen des Masterstudiengangs zusätzlich Leistungen im Umfang von insgesamt 30 Credits zu erbringen. Dies ist über die Module 12-17 möglich (zu empfehlen bei Ablegen der Steuerberaterprüfung im Anschluss) möglich oder über Praxisleistungen (Praxissemester).

Eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn eine bestehende Tätigkeit durch einen Arbeitsvertrag in einem betriebswirtschaftlichen Arbeitsfeld, insbesondere Banken, Finanzen, Steuern oder Rechnungswesen nachgewiesen wird. Die vereinbarte Arbeitszeit soll in der Regel mindestens 20 Stunden und maximal 32 Stunden pro Woche betragen.

Bewerbungsplattform der Hochschule Anhalt

Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsfrist ohne Bachelorabschluss


Zudem kann der Master auch ohne Bachelor begonnen werden. Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung - im Idealfall eine Steuerfachangestelltenausbildung - und das erfolgreiche Durchlaufen eines Feststellungsverfahrens. 

Bitte bewerben Sie sich für das Feststellungsverfahren per E-mail an Frau Prof. Dr. Trägenap (petra.traegenap@hs-anhalt.de).

Die Bewerbungsfristen hierfür lauten wie folgt:

  • Studienbeginn im Sommersemester: bis zum 15. August des Vorjahres
  • Studienbeginn im Wintersemester: Bewerbung bis zum 15. Februar desselben Jahres
     

Das Feststellungsverfahren besteht aus:

  • drei schriftliche Prüfungen (im November und Dezember bei einer Bewerbung zum SoSe bzw. im Mai und Juni bei einer Bewerbung zum WS)
  • einer kleinen Hausarbeit (Abgabe bis Ende des Jahres bei Bewerbung zum SoSe)
  • einer mündlichen Prüfung (im Januar bei Bewerbung zum SoSe)

Klausuren, Hausarbeit und mündliche Prüfung basieren auf konkret angegebener Literatur, es besteht eine ausreichende Vorbereitungszeit. Das Ergebnis wird i.d.R. 4-8 Wochen vor Semesterbeginn bekannt gegeben. Die Details des Feststellungsverfahrens finden Sie in der Verordnung zum Verfahren. Das Feststellungsverfahren ist kostenlos und unverbindlich.

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Andreas
Wellmann