Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsfrist mit Bachelorabschluss
Bitte bewerben Sie sich für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. September und für einen Studienbeginn im Sommersemester bis zum 15. März des Jahres, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen wollen. Reichen Sie die üblichen Unterlagen ein, das Bachelorzeugnis kann nachgereicht werden.
Voraussetzung für die Zulassung in den dualen Masterstudiengang „Steuer- und Rechnungswesen“ ist ein Abschluss eines akademischen Grades mit 210 Credits. Davon müssen insgesamt 30 Credits in Modulen zu Prüfungs‐ und Rechnungswesen und/oder betriebswirtschaftlicher Steuerlehre und/oder Finanzierung und Investition und/oder Controlling erworben worden sein. Beträgt die Regelstudienzeit des Studiengangs, in dem der Bachelorgrad erworben wurde, sechs Semester mit 180 ECTS, sind im Rahmen des Masterstudiengangs zusätzlich Leistungen im Umfang von insgesamt 30 Credits zu erbringen. Dies ist über die Module 12-17 möglich (zu empfehlen bei Ablegen der Steuerberaterprüfung im Anschluss) möglich oder über Praxisleistungen (Praxissemester).
Eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn eine bestehende Tätigkeit durch einen Arbeitsvertrag in einem betriebswirtschaftlichen Arbeitsfeld, insbesondere Banken, Finanzen, Steuern oder Rechnungswesen nachgewiesen wird. Die vereinbarte Arbeitszeit soll in der Regel mindestens 20 Stunden und maximal 32 Stunden pro Woche betragen.
Bewerbungsplattform der Hochschule Anhalt