Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsfrist ohne Bachelorabschluss
Zudem kann der Master auch ohne Bachelor begonnen werden. Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung - im Idealfall eine Steuerfachangestelltenausbildung - und das erfolgreiche Durchlaufen eines Feststellungsverfahrens.
Bitte bewerben Sie sich für das Feststellungsverfahren per E-mail an Frau Prof. Dr. Trägenap (petra.traegenap@hs-anhalt.de).
Die Bewerbungsfristen hierfür lauten wie folgt:
- Studienbeginn im Sommersemester: bis zum 15. August des Vorjahres
- Studienbeginn im Wintersemester: Bewerbung bis zum 15. Februar desselben Jahres
Das Feststellungsverfahren besteht aus:
- drei schriftliche Prüfungen (im November und Dezember bei einer Bewerbung zum SoSe bzw. im Mai und Juni bei einer Bewerbung zum WS)
- einer kleinen Hausarbeit (Abgabe bis Ende des Jahres bei Bewerbung zum SoSe)
- einer mündlichen Prüfung (im Januar bei Bewerbung zum SoSe)
Klausuren, Hausarbeit und mündliche Prüfung basieren auf konkret angegebener Literatur, es besteht eine ausreichende Vorbereitungszeit. Das Ergebnis wird i.d.R. 4-8 Wochen vor Semesterbeginn bekannt gegeben. Die Details des Feststellungsverfahrens finden Sie in der Verordnung zum Verfahren. Das Feststellungsverfahren ist kostenlos und unverbindlich.